Beratungsablauf für Löschungen von Einweihungen

1. Das Anmeldegespräch zur Löschung von Einweihungen ist nur sehr kurz, um sich ein Bild zu verschaffen über die Gesamtsituation. Falls die Interessenten ein gründliches telefonisches Vorgespräch wünschen, muss eine normale kostenpflichtige Beratungssitzung gebucht werden. Die Behandlungen sind nur samstags ab 11 Uhr bis 15 Uhr möglich, da Frau Struckhoff als (ehemalige) Reikimeisterin anwesend sein soll. In der Regel dauert es ca. 3 Monate bis zum Termin. Ein Besuch im Zentrum in Nordhastedt ist erforderlich für eine Löschung!

 

2. Löschungen von Einweihungen und anschließendes Clearing sind immer sehr anspruchsvolle Behandlungsarten, die Folgen nach sich ziehen. Meistens positive Folgen, doch oft nicht immer verständlich für den Behandelten. Daher wird bei Erstkontakt genau geprüft, ob sich der Interessent/die Interessentin stabil zeigt und gute Gründe vorweisen kann für diesen Behandlungswunsch.

3. Interessenten, die kurz vor der Beratung noch in der Psychiatrie waren oder aktuell psychisch krank sind, kommen für diese Behandlungen NICHT infrage. Das ist vorher unbedingt gewissenhaft abzuklären. Eine Löschung wird psychische Probleme nicht beenden, sondern ist vorrangig ein Ablösungsvorgang vom Heilernetz, an das man angeschlossen wurde.

4. Am besten sollte man den Erfassungsbogen „Selbstauskunft“ ausgefüllt mitbringen oder vorab per E-Mail zusenden.
Das Merkblatt „Löschungen von Einweihungen“ bitte ebenfalls herunterladen, da dieses wichtige Grundlagen zusammenfasst und eine Vorbereitungszeit ermöglicht. Es wird vor Sitzungsbeginn nachgefragt, ob das Merkblatt durchgelesen wurde.

Ebenso empfehle ich, den Text "Löschungen von (Reiki)Einweihungen" gut durchzulesen.

5. Dann wird das vorbereitende Gespräch geführt, um alle wichtigen Details zu klären, Hintergründe der Situation und die Eigenbeteiligung daran herauszufinden und Folgeschritte nach der Löschung zu erörtern.

Erst in der Sitzung wird endgültig entschieden, ob man die Einweihungen wirklich löschen lassen will oder nicht.
Sagt man Nein, wird nur eine normale Beratungssitzung abgerechnet.
Sagt man Ja, wird die zusätzlich fällig werdende Löschungsgebühr, die vorher im Anmeldegespräch bekannt gegeben wurde, abgerechnet.

 

6. Sollte man den Löschungstermin nicht wahrnehmen wollen, kann man sich jederzeit, auch noch sehr kurz vor dem eigentlichen Termin, abmelden. Es besteht kein Zwang, eine Gebühr zu bezahlen als Entschädigung, da eine solche Entscheidung als Seelenentscheidung von meiner Seite her bedingungslos anerkannt wird. Manchmal wäre die Löschung der falsche Weg, und niemand weiß das besser, als die Seele oder das höhere Selbst. Wer allerdings den Termin nicht abmeldet und einfach nicht erscheint, wird nicht mehr als Klient/in angenommen in Zukunft.

 

7. Die Bezahlung erfolgt am Sitzungstag in bar. Es werden Quittungen mitgegeben, jedoch keine Rechnung erstellt.

8. Ein kurzes telefonisches Nachgespräch (ca. 14 Tage später) kann vereinbart werden, um zu prüfen, wie der Stand der Dinge ist. Dieses dient hauptsächlich der Nachsorge und ist nicht zwingend erforderlich.


9. Aufgrund der Möglichkeit der Neuverbindungen oder Re-Aktivierung von Verbindungen und der damit verbundenen Fremdenergiesituation sollte auf jeden Fall eine spätere Wiederholungssitzung für möglich gehalten werden. Dieses gilt natürlich nur, wenn erneute Komplikationen auftreten. Nach einer Löschung kann ebenfalls ein nachbehandelndes Clearing erfolgen müssen, je nach Schwere der energetischen Situation. Dieses Szenario stellt jedoch eine absolute Ausnahme dar und ist bisher nur ein einziges Mal in den vergangenen Jahrzehnten vorgekommen. In der Regel verläuft alles reibungslos und man fühlt sich befreit/entlastet.


Nordhastedt, September 2019 - Manuela Schindler ©

 

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